HAUSHALTSPLANAUFSTELLUNG
UND ERSTELLUNG DER JAHRESRECHNUNG
Für die Aufstellung des Haushaltsplans und für die Erstellung der Jahresrechnung einer Kommune ist die Kämmerei zuständig.
Bei personellen Engpässen in diesem Bereich unterstützen wir Sie während des gesamten Verfahrens der kameralen und doppischen Haushaltsplanaufstellung durch
- Bearbeitung der Mittelanforderungen und Einnahmenschätzungen
- Erstellung eines Haushaltsplanrohentwurfs
- Unterbreitung von Kürzungsvorschlägen
- Verhandlung über Kürzungen mit den mittelanfordernden Stellen
- Erstellung des Haushaltsplanentwurfs
- ggf. Mitwirkung bei der Beratung mit den Fraktionssprechern
- Mitwirkung bei der Beratung in den Ausschüssen
- Mitwirkung bei der Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat
Die Aufstellung der kameralen JAHRESRECHNUNG begleiten wir in allen Arbeitsschritten, die zur Haushaltsrechnung erforderlich sind einschließlich der Bildung von Haushaltsresten.