Im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung haben die Kommunen auch zu prüfen, ob es nicht wirtschaftlicher ist, ihre Aufgaben in geeigneten Fällen mit anderen Unternehmensformen durchzuführen.
Hierzu bietet das kommunale Unternehmensrecht vielfältige Möglichkeiten; sie reichen vom klassischen Eigenbetrieb über die Rechtsformen des privaten Rechts bis hin zum selbständigen Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts.
Bei der Errichtung von Unternehmen außerhalb der Verwaltung müssen allgemeine und je nach Rechtsform besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie Anzeigepflichten beachtet werden. Zusätzlich sind steuerliche und gesellschaftsrechtliche Probleme zu berücksichtigen.
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