UNTERSTÜTZUNG BEI DER

GRÜNDUNG VON KOMMUNALEN UNTERNEHMEN

 

Im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung haben die Kommunen auch zu prüfen, ob es nicht wirtschaftlicher ist, ihre Aufgaben in geeigneten Fällen mit anderen Unternehmensformen durchzuführen.

 

Hierzu bietet das kommunale Unternehmensrecht vielfältige Möglichkeiten; sie reichen vom klassischen Eigenbetrieb über die Rechtsformen des privaten Rechts bis hin zum selbständigen Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts.

Bei der Errichtung von Unternehmen außerhalb der  Verwaltung müssen allgemeine und je nach Rechtsform besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie Anzeigepflichten beachtet werden. Zusätzlich sind steuerliche und gesellschaftsrechtliche Probleme zu berücksichtigen.

 

Wir unterstützen Sie dabei, indem wir

 

  • mit Ihnen die geeignete Unternehmensform für die durchzuführende Aufgabe auswählen
  • Unternehmenssatzungen, Geschäftsordnungen und Beschlussvorschläge erstellen
  • die  Gespräche mit der Rechtsaufsichtsbehörde führen und die erforderliche Anzeige vorbereiten
  • alle Ergebnisse in den zuständigen Gremien präsentieren.

c o r a m e n t u m  GmbH

Teschensudberg 75

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